News

TeleTrust Stellungnahme zur Ablehnung Verfassungsbeschwerde

TeleTrusT Stellungnahme zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen das “Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens”

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 legte der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) am 19.04.2018 Verfassungsbeschwerde gegen das vom Deutschen Bundestag beschlossene und in Kraft getretene “Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens” ein, insoweit der Gesetzgeber darin die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweitert und Grundrechte in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis einschränkt, bzw. gegen den mit dem Gesetz legalisierten Einsatz von sog. “Staatstrojanern”.

Nach mehrjähriger Bearbeitungsdauer nahm das Bundesverfassungsgericht per Beschluss vom 17.04.2023 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (AZ 176/23 bzw. 178/23).

Der Bundesverband IT-Sicherheit kommentiert und kritisiert die Nichtannahme mit  der Überschrift: Problem erkannt, Lösung verweigert. Zur Stellungnahme auf der TeleTrust Webseite.